Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Gegenüber Arbeitnehmern haben Selbstständige das Privileg selbst zu entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, oder private Altersvorsorge betreiben.

Jedoch werden Selbstständige zeitnah dazu verpflichtet sein, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. Dieser Gesetzesentwurf wird immer konkreter. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales sagte im am 04. September 2020 dazu:

“Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen” (04.09.2020)

Mehr dazu auch schon in einer Pressekonferenz (27.03.2020), sowie in einer Pressemitteilung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (10.11.2020) und in der Presse (Rheinische Post, 22.09.2020):

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

Wie sieht die gesetztliche Rentenversicherung für Selbstständige eigentlich aus? Selbstständige müssen 18,6 Prozent des Gewinns bis zur maximalen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (85.200 Euro West, 80.400 Euro Ost) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das bedeutet im Jahr 2021 pro Monat bis zu 1.320,60 Euro (West) oder 1.246,20 Euro (Ost).

Private Altersvorsorge für Selbstständige

Die Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Altersvorsorge. Diese muss jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, um der Verprlichtung in die deutsche Rentenversicherung zu entgehen.

Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Die Entscheidung liegt bei dir! Möchtest du verpflichtet sein, bis zu 1.320,60 Euro pro Monat in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen, ohne zu wissen, was zum Rentenbeginn an Rente rauskommt, oder sorgst du privat vor? Gerne helfe ich dir dabei, dich richtig darauf vorzubereiten, damit du für dich abwägen kannst, welches der richtige Weg ist.

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